Abmahnungen für Musiknutzung auf Instagram

In letzter Zeit erhalten einige Instagram-Nutzer Post von Anwälten, die ihnen vorwerfen, das Urheberrecht durch nicht lizenzierten Einsatz von Musik in Insta-Reels und Storys verletzt zu haben. Die Kanzleien fordern in einigen Fällen Summen im fünfstelligen Bereich. Obwohl einige Betroffene behaupten, nur Musik aus der Instagram-Musikbibliothek verwendet zu haben, für die die Plattform das Nutzungsrecht einräumt, ist die Angelegenheit nicht so einfach. Tatsächlich verbieten die Musikrichtlinien von Instagram die Nutzung von Musik für gewerbliche Zwecke ohne entsprechende Lizenzen, und in den Nutzungsbedingungen erklärt die Plattform, dass Nutzer sicherstellen müssen, dass sie alle erforderlichen Rechte für die Inhalte haben, die sie posten oder teilen. Während Meta seinen Nutzern die Musikbibliothek für die Verwendung in privaten Accounts zur Verfügung stellt, dürfen gewerbliche Accounts die Bibliothek nicht verwenden, es sei denn, der Plattformbetreiber oder die Rechteinhaber der dort versammelten Musik haben den Einsatz ausdrücklich gestattet. Einige Profi-Accounts scheinen jedoch Zugriff auf die Bibliothek zu haben, und die Formulierung "für gewerbliche oder nicht private Zwecke" in den Richtlinien ist für viele Nutzer nicht klar genug. Die abmahnenden Kanzleien nutzen diese Schwachstellen und unterstellen beispielsweise einem Nutzer mit vielen Followern nicht-private Inhalte, wenn dort über Produkte berichtet oder diese sogar empfohlen werden. Aus Sicht der Anwälte und Rechteinhaber haben die Veröffentlicher solcher Reels keine Lizenz für die Musik und verstoßen somit gegen das Urheberrecht.
Allerdings bleibt die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, dass lizenzierte Musik in Videos auf Instagram und anderen Plattformen rechtskonform genutzt wird. Einerseits haben die Plattformbetreiber wie Meta die Pflicht, ihre Nutzer auf die Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Andererseits tragen auch die Nutzer selbst eine Verantwortung und müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Lizenzen für die genutzte Musik haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Situation in Bezug auf die Nutzung von Musik in Videos auf sozialen Medien weiter entwickelt.
Das Einbetten von Musik in Kurzvideos ist auf Plattformen wie Youtube, Tiktok, Facebook und Instagram nach wie vor problematisch. Obwohl der Gesetzgeber 2021 im Rahmen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) die großen Plattformen dazu verpflichtet hat, sich mit den Rechteinhabern wie den großen Labels ins Benehmen zu setzen und deren Inhalte für den privaten Einsatz auf den Plattformen zu lizenzieren, bleiben die Verträge zwischen den Diensten und den Labels geheim. Daher besteht immer noch Unsicherheit darüber, welche Lizenzen für die Verwendung von Musik notwendig sind. Personen, die ihre Accounts kommerziell nutzen, verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn sie keine passenden Lizenzen haben, was insbesondere bei großen Labels schwierig ist. Zudem stimmt die Annahme, dass eine Nutzung von 15 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Werks unproblematisch ist, nur teilweise. Während das UrhDaG bei einer maximalen Nutzung von 15 Sekunden von einer geringfügigen Nutzung ausgeht, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Nutzung rechtmäßig ist.
Wer Abmahnungen erhält, sollte umgehend einen Anwalt einschalten. Um Problemen vorzubeugen, sollte jeder Nutzer sorgfältig prüfen, ob seine Aktivitäten als gewerblich oder "nicht-privat" einzustufen sind, und im Zweifelsfall auf die Verwendung nicht lizenzierter Musik verzichten. Influencer müssen zudem bedenken, dass auch scheinbar private Reels als kommerziell eingestuft werden können, wenn auf dem Account sonst Influencer-typische Inhalte gepostet werden.